Die Teilnahmebedingungen
ARTIKEL 1 – ZWECK
Um die Kreativität im Luxussektor – Mode und Uhren – zu fördern, lanciert La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA, eine Tochtergesellschaft von Louis Vuitton Malletier S.A.S., die zweite Ausgabe des Louis Vuitton Watch Prize for Independent Creatives (nachfolgend der „Preis“ genannt).
Ziel des Preises ist es, die Uhrmacherkunst weltweit zu würdigen, um die Sachkenntnis und die Kreativität unabhängiger Uhrmacher zu fördern und diese bei ihren unternehmerischen Projekten zu unterstützen. Nach der Vorauswahl der Finalisten durch ein Expertenkomitee, das sich aus qualifizierten und anerkannten Persönlichkeiten der Uhrenindustrie zusammensetzt, wird der Preis an einen Bewerber verliehen, der von einer durch das Expertenkomitee ernannten Jury ausgewählt wird.
Die Vergabe des Preises ist philanthropisch und künstlerisch motiviert. Die Bewerbungen der Teilnehmer werden von Fachleuten aus der Uhrenbranche insbesondere anhand der Qualitätskriterien Design und Ästhetik, Kreativität und Kühnheit, technische Innovation, Details und Finishings sowie Komplexität und Komplikationen geprüft. Für die Teilnahme sind keine Anmeldegebühren zu entrichten und die Teilnahme ist auch nicht mit einer Kaufverpflichtung verbunden.
Soweit im Folgenden für Personen das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies lediglich der Vereinfachung. Selbstverständlich sind hiermit Personen jeden Geschlechts angesprochen.
ARTIKEL 2 – DER VERANSTALTER
Der Preis wird von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA, einer in der Schweiz eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in 11, Rue Alphonse Large, 1217 Meyrin, Schweiz, registriert unter der Nummer CHE-111.650.616 („LFT“ oder der „Veranstalter“), ausgeschrieben.
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen (die „Bedingungen“) sind auf der speziellen Website wwww.louisvuittonwatchprize.com (die „Website“) verfügbar. Sie können auch kostenlos an alle Personen versendet werden, welche sie beim Veranstalter anfordern.
Die Bedingungen können vom Veranstalter jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert oder ergänzt werden. Der Veranstalter wird die Bewerber über jede Änderung der Bedingungen durch Veröffentlichung einer neuen Version auf der Website informieren. Jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt in Kraft, sobald sie auf der Website veröffentlicht wird. Jeder Bewerber, der die Änderung(en) der Bedingungen ablehnt, muss seine Bewerbung zurückziehen.
ARTIKEL 3 – TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
3.1 Allgemeine Anforderungen
Bewerben können sich juristische Personen, die die in Artikel 3.2 genannten Voraussetzungen erfüllen (im Folgenden „Bewerber“ genannt). Die Bewerbung des Bewerbers muss sich auf ein eine Uhr oder Uhrenkonstruktion (Zeitobjekt) mit einem Uhrwerkmechanismus (kein Quarzwerk) beziehen, das von einem oder mehreren seiner Uhrmacher (einzeln ein „Uhrmacher“ und gemeinsam die „Uhrmacher“) entworfen und hergestellt wurde. Darüber hinaus kann der Bewerber einen öffentlichen Vertreter benennen, der einer der Uhrmacher sein kann, aber nicht muss, der den Bewerber während der gesamten Dauer des Preisvergabeverfahrens vertritt.
Jeder Bewerber darf nur eine (1) Bewerbung einreichen.
3.2 Bedingungen in Bezug auf den einzelnen Bewerber
Eine juristische Person ist berechtigt, eine Bewerbung einzureichen, wenn sie selbstständig eine Uhr oder eine uhrmacherische Konstruktion mit einem Uhrwerkmechanismus entworfen und geschaffen und diese Kreation nicht bereits bei einer früheren Ausgabe des Preises eingereicht hat. Die eingereichte Kreation muss ein physisches Produkt sein.
Der Bewerber erklärt, dass er Inhaber aller Rechte des geistigen Eigentums ist, die mit dem vorgestellten Werk verbunden sind.
Darüber hinaus muss der Bewerber alle nachstehenden Kriterien erfüllen:
(i) Der Bewerber ist ein eingetragenes Unternehmen;
(ii) Nur Kreationen, die bis zum 15. April 2025 hergestellt und vermarktet werden, sind bewerbungsberechtigt;
(iii) Jeder Bewerber darf während des gesamten Wettbewerbs nur eine (1) Kreation/uhrmacherische Konstruktion einreichen;
(iv) Der Bewerber muss in einem Land oder Gebiet registriert sein, das keinen umfassenden oder landesweiten oder gebietsweiten Sanktionen, Embargos oder restriktiven Maßnahmen unterliegt, die von den Vereinigten Staaten, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und/oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und/oder einer anderen relevanten Regierungsbehörde (die „Sanktionen“) erlassen wurden; und
(v) Der Bewerber muss während der gesamten Dauer des Preisvergabeverfahrens einen guten Ruf genießen und darf nicht Gegenstand oder Ziel von Sanktionen sein.
3.3 Bedingungen in Bezug auf den/die Uhrmacher und die Kreation
Für die Teilnahme am des Preisvergabeverfahren ist eine bestimmte Staatsangehörigkeit des/der Uhrmacher(s) nicht erforderlich. Der/die Uhrmacher muss/müssen nach dem Recht des Landes, in dem der Bewerber tätig ist, volljährig sein.
Künstliche Intelligenz kann eine Inspirationsquelle sein. Die Kandidaten dürfen aber nicht:
- KI-Tools verwenden und/oder in KI-Tools oder die Kreation des Bewerbers Rechte Dritter und/oder öffentlicher Persönlichkeiten einfügen;
- KI-Tools verwenden und/oder in KI-Tools oder die Kreation des Bewerbers personenbezogene Daten oder Informationen einfügen, sogar wenn sie öffentlich zugänglich oder pseudonymisiert sind.
Künstliche Intelligenz darf nicht verwendet werden, um die Uhr zu kreieren oder grafische und visuelle Wiedergaben zu generieren.
In diesem Zusammenhang:
- muss die Kreation das Originalwerk des Bewerbers sein und darf keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere, aber ohne Einschränkung, ihre geistigen Eigentumsrechte);
- darf die Kreation keine Inhalte enthalten, die als anstößig, verleumderisch oder unangebracht angesehen werden könnten;
- darf sich die Kreation keine kulturellen Symbole, Gepflogenheiten, religiöse Überzeugungen oder Gemeinschaften widerrechtlich aneignen, diese unrichtig darstellen oder karikieren;
- Die unzulässige Verwendung und verdächtiges eingereichte Materialien werden untersucht und können zur Disqualifizierung des Bewerbers führen.
ARTIKEL 4 – TEILNAHME DER BEWERBER
Um an der Preisausschreibung teilzunehmen, muss der Bewerber ein Profil erstellen und das auf der Website verfügbare Bewerbungsformular ausfüllen, indem er alle erforderlichen Informationen eingibt. In jedem Fall darf der Bewerber nur eine Bewerbung pro Auflage einreichen. Bewerber, welche für eine Auflage bereits einen Preis gewonnen haben, sind nicht berechtigt, sich für die unmittelbar folgende Preisauflage zu bewerben.
ARTIKEL 5 – BEWERBUNGSFORMULARE
Das Bewerbungsformular ist auf der Website abrufbar und erfordert folgende Angaben:
(i) Informationen über den Bewerber, insbesondere über seinen Sitz, die Marke(n), unter der (denen) er tätig ist, die Zahl der Beschäftigten, die Umsatzzahlen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, gegebenenfalls seine Präsenz (Produktionsstätten und Verkaufsstellen);
(ii) Informationen über die Identität, Ausbildung und Berufserfahrung des/der Uhrmacher/s;
(iii) ein oder mehrere Porträts des Uhrmachers und im Falle mehrerer Uhrmacher ein Gruppenbild;
(iv) Informationen über die Kreation des Uhrmachers, wie (x) 3D-Plänen Fotos und Videos des Prototyps oder des hergestellten Stücks; und (y) die verbalen und bildlichen Elemente aller Marken oder anderer Rechte an geistigem Eigentum, die sie besitzen oder nutzen. Alle technischen Informationen, die die Bewerbung unterstützen, einschließlich, falls zutreffend, Kopien von Patenten, die sich auf die Kreation beziehen.
(v) Informationen über frühere Auszeichnungen, die der Kandidat und/oder der/die Uhrmacher erhalten haben, falls zutreffend;
(vi) Kopien von Presseartikeln über den Bewerber und/oder den/die Uhrmacher, falls zutreffend;
Alle unter den Punkten (i) bis (vi) aufgeführten Elemente werden veröffentlicht, wenn der Bewerber als Halbfinalist, Finalist oder Gewinner ausgewählt wird (im Folgenden als „öffentliche Inhalte“ bezeichnet).
Das Bewerbungsformular muss bis spätestens 15. April 2025 (23.59 Uhr UTC+1) direkt auf der Website ausgefüllt und eingereicht werden. Der Bewerber muss bei der Einreichung seiner Bewerbung die allgemeinen Preisbedingungen durchlesen und akzeptieren.
Sobald die Bewerbung vollständig ist, sendet der Veranstalter dem Bewerber eine Empfangsbestätigung an die im Bewerbungsformular angegebene E Mail-Adresse.
ARTIKEL 6 – ÜBERPRÜFUNG UND AUSWAHL DER BEWERBUNGEN DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter prüft die Bewerbungen auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen auf ihre Zulässigkeit und Vollständigkeit. Jede Bewerbung, die unvollständig ist und/oder nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmt und/oder verspätet eingereicht wird und/oder falsche oder irreführende Angaben enthält, wird als ungültig betrachtet, ohne dass der Veranstalter verpflichtet ist, den betreffenden Bewerber darüber zu informieren oder seine Entscheidung zu begründen und ohne dass der dieser ein Anspruch auf eine Entschädigung hat. Dies gilt für jede Phase des Preisvergabeverfahrens.
Aus den zulässigen Bewerbungen nimmt der Veranstalter bis zu zwanzig (20) Bewerbungen in die engere Wahl (einzeln ein „Halbfinalist“ und gemeinsam die „Halbfinalisten“), wobei er sich insbesondere auf die folgenden qualitativen Kriterien stützt: Design und Ästhetik, Kreativität und Kühnheit, technische Innovation, Details und Finishings sowie Komplexität und Komplikationen der von den Bewerbern eingereichten Kreation und/oder Uhrenkonstruktion. Die Liste der in die engere Wahl gezogenen Kandidaten, einschließlich der Namen und des Bildes ihres Uhrmachers (und gegebenenfalls ihres öffentlichen Vertreters) sowie des Bildes ihres Zeitmessers oder ihrer Uhrenkonstruktion, kann veröffentlicht werden, womit sich der Bewerber mit Einreichung der Bewerbung einverstanden erklärt. Der Bewerber sichert ferner zu und gewährleistet, dass er alle diesbezüglichen Zustimmungen seiner Uhrmacher (und gegebenenfalls seines öffentlichen Vertreters) eingeholt hat. Ist der Veranstalter der Meinung, dass mehrere Bewerbungen das gleiche Qualitätsniveau haben, kann ein Team bestehend aus erfahrenen Mitgliedern des Veranstalters basierend auf den o. g. Qualitätskriterien die Halbfinalisten unter den Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl die Halbfinalisten auswählen.
Die Teilnahme der Halbfinalisten an den nächsten Schritten des Preisvergabeverfahrens unterliegt den folgenden Bedingungen: Jeder Halbfinalist und jeder seiner Uhrmacher unterzeichnen eine vom Veranstalter bereitgestellte eidesstattliche Erklärung, die mit den Mustern in Anhang 1 und Anhang 1-bis zu diesen Bedingungen übereinstimmt, und verpflichten sich die hierin festgelegten Verpflichtungen und Garantien einzuhalten.
Der Veranstalter übersendet jedem Halbfinalisten die zu unterzeichnende eidesstattliche Erklärung an die bei der Anmeldung auf der Website angegebene E Mail-Adresse. Jeder Halbfinalist muss diese eidesstattliche Erklärung innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt zurücksenden. Andernfalls kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen beschließen, den betreffenden Halbfinalisten auszuschließen, ohne dass der betreffende Halbfinalist Anspruch auf eine Entschädigung oder Ersatzleistung hat. Dem Veranstalter steht es in diesem Fall frei, einen anderen Bewerber, der in die engere Wahl gekommen ist, als Halbfinalisten auszuwählen. In einem solchen Fall muss/müssen diese/r neue/nHalbfinalist/en innerhalb der vom Veranstalter festgelegten Frist eine unterzeichnete eidesstattliche Erklärung einreichen.
ARTIKEL 7 – AUSWAHL DER FINALISTEN DURCH DEN EXPERTENAUSSCHUSS
Die Bewerbungen, die in die engere Wahl kommen, werden einem Ausschuss vorgelegt, der sich aus qualifizierten und anerkannten Persönlichkeiten der Uhrenindustrie zusammensetzt und vom Veranstalter ausgewählt wird (der „Expertenausschuss“).
Der Veranstalter kann beschließen, die Kreationen der in die engere Wahl gekommenen Bewerbern in einem Ausstellungsraum zu präsentieren. In diesem Fall wird von den in die engere Wahl gekommenen Bewerbern erwartet, dass sie sich an der Aufstellung ihrer Kreationen im Ausstellungsraum beteiligen und versichern, dass diese Verpflichtung auch von ihren Uhrmachern (und/oder ggf. ihrem öffentlichen Vertreter) akzeptiert wurde. Der Veranstalter übernimmt die vorab genehmigten, angemessenen Kosten, die den Halbfinalisten für Transport und Unterkunft im Zusammenhang mit dem Ausstellungsraum entstehen, sowie die Kosten für den Transport der zu präsentierenden Kreationen. Diese Kosten werden bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen zurückerstattet oder direkt vom Veranstalter übernommen.
Alle Kosten für persönliche Versicherungen, Flughafendienste, Übergepäckgebühren, Visagebühren und alle anderen persönlichen Ausgaben (Wäsche, Telefon, Getränke, Zimmerservice, Trinkgelder usw.) sind von den Bewerbern zu tragen. Die Bewerber sind auch für die Erledigung aller administrativen und gesundheitlichen Formalitäten (insbesondere Zollformalitäten) verantwortlich, die gegebenenfalls für einen Aufenthalt in Frankreich oder an einem anderen Ort, an dem das Vorsprechen stattfinden könnte, erforderlich sind.
Auf der Grundlage der Bewerbung und einer eventuellen Präsentation im Ausstellungsraum bewerten die Mitglieder des Fachausschusses jeden Halbfinalisten insbesondere nach den folgenden qualitativen Kriterien: Design und Ästhetik, Kreativität und Kühnheit, technische Innovation, Details und Finishings sowie Komplexität und Komplikationen der eingereichten Kreation und/oder Uhrenkonstruktion. Die vom Expertenausschuss vergebene Note macht 100 % der Endnote der Kandidaten aus.
Die fünf (5) Bewerber, die die beste Note erhalten haben, werden als Finalisten ausgewählt (einzeln ein „Finalist“ und gemeinsam die „Finalisten“).
Die Entscheidung des Fachausschusses ist endgültig. Die Stimmen seiner Mitglieder sind vertraulich. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Abstimmungsergebnis oder bei Stimmengleichheit wählt ein aus erfahrenen Mitgliedern des Veranstalters bestehendes Team die Finalisten basierend auf den oben genannten Qualitätskriterien aus.
ARTIKEL 8 – ERGÄNZENDE INFORMATIONEN FÜR DIE FINALISTEN
Die Teilnahme des Finalisten an den nächsten Schritten des Preisvergabeverfahrens hängt außerdem davon ab, dass dieser alle angeforderten weiteren Dokumente, Gegenstände und Informationen zur Unterstützung seiner Bewerbung vorlegt, die der Veranstalter für notwendig erachtet.
Zu diesem Zweck schickt der Veranstalter jedem/jeder Finalisten/Finalistin an die bei seiner/ihrer Anmeldung auf der Website genannte E-Mail-Adresse die Liste der Unterlagen, Elemente und Informationen, die dieser/diese ggf. vorlegen muss.
Jeder Finalist muss diese Informationen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab dem Empfangsdatum vorlegen. Anderenfalls kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen beschließen, den säumigen Finalisten ohne jegliche Entschädigung oder Ersatzleistung auszuschließen. Dem Veranstalter steht es dann frei, einen anderen Halbfinalisten als Finalisten zu benennen. In einem solchen Fall muss dieser neue Finalist die erforderlichen Unterlagen, Gegenstände und gegebenenfalls weitere Informationen innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist einreichen.
Die Liste der Finalisten, einschließlich der Namen und des Bildes ihres/ihrer Uhrmacher(s) (und gegebenenfalls ihres öffentlichen Vertreters) sowie des Bildes ihres Zeitmessers oder ihrer Uhrenkonstruktion, kann in einer vom Veranstalter herausgegebenen Pressemitteilung veröffentlicht werden, die auf der Website und/oder der Unternehmenswebsite von Louis Vuitton zur Verfügung gestellt wird, und/oder auf jede andere vom Veranstalter bestimmte Weise, die der Kandidat bereits mit Einreichung seiner Bewerbung akzeptiert. Der Kandidat sichert ferner zu und gewährleistet, dass er alle diesbezüglichen Zustimmungen seiner Uhrmacher (und gegebenenfalls seines öffentlichen Vertreters) eingeholt hat.
ARTIKEL 9 – ENDAUSWAHL DER JURY
Die ausgefüllten und vom Veranstalter genehmigten Bewerbungen der Finalisten werden einer Jury vorgelegt, die sich aus fünf (5) vom Expertenausschuss ernannten Mitgliedern zusammensetzt (die "Jury"). Der Vorsitzende der Jury wird vom Veranstalter aus dem Kreis der Jurymitglieder ernannt.
Die Mitglieder der Jury wählen den Preisträger unter den Finalisten auf der Grundlage der folgenden qualitativen Kriterien aus: Design und Ästhetik, Kreativität und Kühnheit, technische Innovation, Details und Finishings sowie Komplexität und Komplikationen der Kreation und/oder der Uhrenkonstruktion, die im Rahmen der Bewerbung um den Preis eingereicht wurden.
Der Gewinner des Preises wird im Folgenden als „Gewinner“ bezeichnet.
Bevor die Jury ihre Entscheidung trifft, kann sie jeden Finalisten in Frankreich oder an einem anderen vom Veranstalter bestimmten Ort vorsprechen lassen.
Findet das Vorsprechen nicht in der Stadt statt, in der ein Finalist ansässig ist, übernimmt der Veranstalter die vorab genehmigten, angemessenen Kosten der Finalisten für Transport und Unterkunft sowie die Kosten für den Transport der vorzustellenden Kreationen. Diese Kosten werden bei Vorlage der entsprechenden Belege zurückerstattet oder direkt vom Veranstalter übernommen.
Jeder Finalist wird von seinem öffentlichen Vertreter vertreten, der von dem/den Uhrmacher(n) des Kandidaten begleitet werden kann, vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch den Organisator.
Alle Kosten für persönliche Versicherungen, Flughafendienste, Übergepäckgebühren, Visagebühren und alle anderen persönlichen Ausgaben (Wäsche, Telefon, Getränke, Zimmerservice, Trinkgelder usw.) der Finalisten und/oder ihrer Vertreter werden von den Finalisten selbst getragen. Die Finalisten sind auch für die Erledigung aller administrativen und gesundheitspolizeilichen Formalitäten (insbesondere Zollformalitäten) verantwortlich, die gegebenenfalls für den Aufenthalt ihres Vertreters/ihrer Vertreter in Frankreich oder an einem anderen Ort, an dem das Vorsprechen stattfinden könnte, erforderlich sind.
Der Preisträger wird mit der absoluten Mehrheit der Stimmen der Jury gewählt. Jedes Mitglied der Jury benennt einen Gewinner aus den fünf Finalisten. Jedes Mitglied hat eine Stimme, wobei die Stimme des Vorsitzenden der Jury den Ausschlag gibt.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Ein Angriff dieses Ergebnisses ist nicht zulässig. Die Beratungen der Jury und das Abstimmungsverhalten ihrer Mitglieder sind vertraulich.
Die Jury ist nicht verpflichtet, einen Preisträger auszuwählen, wenn die Qualität der Bewerbungen nicht den einschlägigen Qualitätskriterien entspricht.
ARTIKEL 10 – BEKANNTGABE DES NAMENS DES PREISTRÄGERS UND VERLEIHUNG DES LOUIS VUITTON WATCH PRIZE FOR INDEPENDENT CREATIVES
Der Name des Gewinners wird in einer vom Veranstalter herausgegebenen Pressemitteilung veröffentlicht, die auf der Website und/oder auf der Unternehmenswebsite und in den Social Media von Louis Vuitton und/oder auf anderen vom Veranstalter festgelegte Weise abrufbar ist. In diesem Kontext können der Name, das Bild und die allgemeinen Daten des/der Uhrmacher(s) (und gegebenenfalls des öffentlichen Vertreters) sowie das Bild und die allgemeinen Daten des Zeitmessers oder der Uhrenkonstruktion publik gemacht werden, womit sich der Bewerber bereits mit seiner Bewerbung einverstanden erklärt. Der Kandidat sichert ferner zu und gewährleistet, dass er alle diesbezüglichen Zustimmungen seines Uhrmachers (und gegebenenfalls seines öffentlichen Vertreters) eingeholt hat.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Gewinner persönlich zu benachrichtigen, vorausgesetzt, der Gewinner verpflichtet sich, diese Informationen bis zur offiziellen Bekanntgabe durch den Veranstalter vertraulich zu behandeln.
Der Louis Vuitton Watch Prize for Independent Creatives kann dem Gewinner nach Belieben des Veranstalters im Rahmen einer vom Veranstalter organisierten öffentlichen Zeremonie überreicht werden, bei der die Kreation des Gewinners vorgestellt werden kann. Der Gewinner kann verpflichtet werden, an der Zeremonie teilzunehmen.
ARTIKEL 11 – DER LOUIS VUITTON WATCH PRIZE FOR INDEPENDENT CREATIVES
Der Gewinner erhält von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab der Preisverleihung Unterstützung bei der Förderung und Entwicklung seines kreativen Werks in Form einer persönlichen Betreuung, sowohl in technischer als auch finanzieller Hinsicht.
Diese Unterstützung umfasst Folgendes:
(i) finanzielle Unterstützung in Höhe von einhundertfünfzigtausend Euro (150.000 €) oder dem Gegenwert in einer zwischen dem Veranstalter und dem Preisträger vereinbarten Währung für die Entwicklung der Projekte des Preisträgers; und
(ii) individuelle Unterstützung (Kommunikation, Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums sowie Beratung in Bezug auf Marketing, industrielle Strategie und Finanzmanagement einer Marke mit Vertretern von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA) während eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten ab der offiziellen Bekanntgabe des Gewinners.
ARTIKEL 12 – KALENDER
Der voraussichtliche Zeitplan für die Preisverleihung 2025-2026 sieht wie folgt aus:
(i) Einreichung der Bewerbungen auf der Website bis zum 15. April 2025 (23.59 Uhr, UTC+1);
(ii) Auswahl der Halbfinalisten durch den Veranstalter im Juli 2025;
(iii) Auswahl der Finalisten durch den Expertenausschuss im November 2025;
(iv) Bekanntgabe des von der Jury ausgewählten Gewinners durch den Veranstalter und Verleihung des Preises Anfang 2026.
Diese Daten sind Richtwerte. Sie können nach dem Ermessen des Veranstalters geändert werden, wenn die Umstände dies erfordern. Der Veranstalter kann auch die Organisation des Preises verkürzen, aussetzen, verschieben, ändern oder absagen, ohne dass er dafür haftbar gemacht werden kann und ohne dass den Bewerbern hieraus ein ersatzfähiger Schaden oder eine verpasste Gewinnchance entsteht, und zwar an welcher Phase des Wettbewerbs auch immer, einschließlich beim Vorsprechen und bei der Auswahl der Halbfinalisten, der Finalisten und des Gewinners.
ARTIKEL 13 – GEISTIGES EIGENTUM
Der Bewerber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Bewerbung um den Preis präsentierte Kreation ein integraler Bestandteil des öffentlichen Inhalts sein wird. Die öffentlichen Inhalte können vom Veranstalter für die Präsentation, Ankündigung und Förderung des Preises, der Kandidaten (und gegebenenfalls ihrer Uhrmacher und öffentlichen Vertreter) und ihrer Kreationen verwendet werden, auch für die Unternehmenskommunikation von Louis Vuitton Malletier S.A.S. und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA.
Vorbehaltlich der Bestimmungen über die Veröffentlichung und die öffentlichen Inhalte werden andere Inhalte („private Inhalte“) vom Veranstalter nicht auf der Website veröffentlicht; sie werden vom Veranstalter, dem Sachverständigenausschuss und der Jury nur zum Zweck der Bewertung der Bewerbungen verwendet.
Öffentliche Inhalte und private Inhalte werden gemeinsam als „Inhalt“ bezeichnet.
Im obigen Zusammenhang und wie unten näher ausgeführt, gewähren die Kandidaten dem Veranstalter für die privaten bzw. öffentlichen Inhalte eine unbefristete, unwiderrufliche und nicht-exklusive Lizenz für alle Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit den Inhalten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmusterrechte, eingetragene und nicht eingetragene Markenrechte, Patentrechte, wie sie durch die Bestimmungen der Gesetze oder Vorschriften aller Länder sowie durch aktuelle oder künftige internationale Konventionen gewährt werden.
Diese Lizenz wird weltweit, kostenlos und für die gesamte Dauer der Rechte an geistigem Eigentum gemäß der Gesetzgebung des jeweiligen Landes gewährt, einschließlich möglicher Verlängerungen dieser Rechte.
Im Rahmen dieser Lizenz ist der Veranstalter zur Nutzung berechtigt:
(i) alle oder einen Teil der öffentlichen Inhalte mit allen Mitteln und so oft der Veranstalter es für notwendig erachtet, betreffend den Preis, die Kandidaten (und gegebenenfalls ihre Uhrmacher und/oder öffentlichen Vertreter) und ihre Kreationen zu präsentieren, anzukündigen und zu bewerben; dies schließt die Unternehmenskommunikation von Louis Vuitton Malletier und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA ein.
(ii) alle oder einen Teil der privaten Inhalte auf beliebige Weise und so oft, wie der Veranstalter es für notwendig hält, für die Zwecke der Bewertung der Bewerbungen durch den Veranstalter, den Sachverständigenausschuss und die Jury zu verwenden.
Der Veranstalter ist dazu berechtigt – allerdings nur unter strikter Einhaltung der oben genannten Zwecke:
- den Inhalt ganz oder teilweise zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen, sei es vorübergehend oder dauerhaft, sei es in Verbindung mit anderen Elementen des geistigen Eigentums jeglicher Art, sei es derselben oder einer anderen Art (einschließlich Bearbeitungsrechte) , unter Verwendung aller Methoden, insbesondere Druck, Zeichnung, Gravur, Lithographie, Fotografie, Abformung und/oder aller ähnlichen analogen Mittel, und auf allen bestehenden und zukünftigen Trägern, insbesondere auf Papier, Textilien, Leder, magnetischen oder numerischen Trägern und/oder analogen Trägern, und ggf. in Verbindung mit allen technischen Schutzmaßnahmen oder/oder einem NFT (Non-Fungible Token)-Zertifikaten.
- den Inhalt zu zeigen oder zeigen zu lassen, unabhängig davon, ob er mit anderen Elementen des geistigen Eigentums jeglicher Art verbunden ist oder nicht; unabhängig davon, ob es sich um dieselbe oder eine andere Art von Inhalt handelt, als Ganzes oder in Auszügen, indem er der Öffentlichkeit präsentiert oder angekündigt wird; und unter Verwendung jeglicher bekannter oder unbekannter Veröffentlichungs-, Verbreitungs- oder Ausstrahlungsmethoden, mit allen Methoden, insbesondere jeglichen elektronischen Kommunikationsnetzen, Fernsehausstrahlungen, öffentlichen Präsentationen oder Projektionen, Plakataushängen, Ausstellungen, Filmen, digitalen Aufnahmen oder Tonbandaufnahmen, Multimedia-Discs, unter Verwendung des Internets (einschließlich Intranet und sozialer Netzwerke), jeglicher digitaler Anwendungen und Metaverse.
- die Elemente des geistigen Eigentums nach Ermessen des Veranstalters für die vollständige oder teilweise Nutzung des Inhalts anzupassen, umzuwandeln, zu arrangieren, zu ändern, zu ergänzen, zu subtrahieren oder zu übersetzen (oder dies zu veranlassen).
Für die Zwecke des Preises sichern alle Bewerber dem Veranstalter zu und garantieren ihm:
- dass sie über alle geistigen Eigentumsrechte und Genehmigungen in Bezug auf den Inhalt, einschließlich der Kreationen, verfügen, die es ihnen erlauben, an dem Preis teilzunehmen, den Inhalt auf die Website hochzuladen und die oben genannte Lizenz zu erteilen; und dass sie gegebenenfalls von jedem, der zur Erstellung des Inhalts beigetragen hat, zum Hochladen oder zur Erteilung einer solchen Lizenz ermächtigt worden sind;
- dass der Inhalt, einschließlich der Kreationen, nicht die Rechte Dritter verletzt und dass er nicht Gegenstand von Ansprüchen oder Klagen wegen Verletzung, Ungültigkeit, Widerruf oder Rückforderung ist. Die Bewerber müssen daher den Veranstalter und/oder Louis Vuitton Malletier und/oder eines seiner verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagegründen, Urteilen, nachweisbaren Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwalts- und Prozesskosten) freistellen, die sich aus Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter ergeben; und
- dass sie von ihren Uhrmachern ordnungsgemäß ermächtigt sind, ihre geistigen Eigentumsrechte (und allgemeiner den Inhalt) zu nutzen und deren Verwendung zu genehmigen, wenn diese Rechte nicht an den Bewerber abgetreten wurden.
Die Kandidaten sichern zu und gewährleisten, dass Louis Vuitton Malletier und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA den öffentlichen Inhalt und den privaten Inhalt für die oben definierten Zwecke frei nutzen können.
ARTIKEL 14 – PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Die Inhalte, die die Bewerber mit ihren Bewerbungen für den Preis einreichen, können durch Persönlichkeitsrechte geschützt sein (wie z. B. Bilder der Bewerber und der Uhrmacher der Bewerber und/oder die Modelle auf den Fotos, die die Entwürfe eines Bewerbers zeigen), die im Folgenden als „Persönlichkeitsmerkmale“ bezeichnet werden:
Der Kandidat erteilt Louis Vuitton Malletier und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA die unwiderrufliche und nicht-exklusive Genehmigung, die Persönlichkeitsmerkmale ganz oder teilweise zu nutzen, zu reproduzieren, darzustellen und frei zu bewerben;
(i) die Teil des öffentlichen Inhalts sind, auf beliebige Weise und so oft der Veranstalter es für notwendig erachtet, um den Preis, die Kandidaten (und gegebenenfalls ihre Uhrmacher und/oder öffentlichen Vertreter) und ihre Kreationen zu präsentieren, anzukündigen und zu bewerben; dies schließt die Unternehmenskommunikation von Louis Vuitton Malletier und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA ein;
(ii) die Teil des privaten Inhalts sind, auf beliebige Weise und so oft der Veranstalter es für erforderlich hält, um vom Veranstalter, dem Sachverständigenausschuss und der Jury für die Bewertung der Bewerbungen verwendet zu werden.
Diese Genehmigung wird kostenlos und weltweit für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Jahren erteilt.
Diese Genehmigung gilt für alle Rechte im Zusammenhang mit Persönlichkeitsmerkmalen, die durch die Bestimmungen der Gesetze oder Vorschriften aller Länder sowie durch aktuelle oder zukünftige internationale Konventionen anerkannt werden können.
Die Bewerber versichern, dass sie im Rahmen dieser Preisanmeldung die erforderlichen Genehmigungen erhalten haben, um Louis Vuitton Malletier und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA die oben genannte Genehmigung zu erteilen und die Persönlichkeitsmerkmale in Bezug auf alle Dritten zu verwenden, deren Vor- oder Nachnamen und/oder Bilder von den Bewerbern an den Veranstalter übermittelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die erforderlichen Genehmigungen für die Rechte zur Verwendung von Bildern des/der Uhrmacher(s) oder der Modelle, die die Kreationen der Bewerber tragen.
Die Bewerber sichern zu und gewährleisten, dass Louis Vuitton Malletier und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA die Persönlichkeitsmerkmale für die oben definierten Zwecke frei nutzen können, und zwar für Persönlichkeitsmerkmale, die in den öffentlichen Inhalten und den privaten Inhalten enthalten sind.
Für die Finalisten geltende Bestimmung
Die Bewerber erkennen an und akzeptieren, dass im Falle ihrer Auswahl als Finalist oder Gewinner die oben genannte Genehmigung auch für alle Fotos, Bilder oder animierten Bildsequenzen (Video) gilt, auf denen ihre Uhrmacher und/oder gegebenenfalls ihr öffentlicher Repräsentant zu sehen sind (und die somit zu den Persönlichkeitsmerkmalen gehören), die während einer Veranstaltung zur Präsentation, Ankündigung oder Förderung des Preises aufgenommen und aufgezeichnet werden können, insbesondere als Teil der Produktion visueller oder audiovisueller Ankündigungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Vorstellung der Finalisten und/oder Gewinner.
ARTIKEL 15 – UNABHÄNGIGKEIT DER KANDIDATEN UND INTERESSENKONFLIKTE
Der Veranstalter wird sich in keiner Weise in die kreativen Entscheidungen der Bewerber, Finalisten oder Gewinner einmischen, noch in die Art und Weise, wie sie ihre Arbeit strukturieren oder ihre Aktivitäten verwalten; es werden keine Rechte an den Inhalten an Louis Vuitton Malletier oder La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA übertragen, vorbehaltlich der Bestimmungen der Artikel 13 und Artikel 14 oben. Zwischen dem Veranstalter und den Bewerber, den Halbfinalisten, den Finalisten, dem Gewinner und/oder dem/den jeweiligen Uhrmacher(n) darf kein wie auch immer geartetes Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis begründet werden.
Die Bewerber, Halbfinalisten, Finalisten oder ein Gewinner dürfen unter keinen Umständen als Vertreter oder Mitarbeiter des Veranstalters, von Louis Vuitton Malletier oder eines ihrer verbundenen Unternehmen angesehen werden.
Die Teilnahme am des Preisvergabeverfahren verleiht den Bewerbern, Halbfinalisten, Finalisten oder dem Preisträger keine Befugnis, keinen Titel und kein Recht, sich als Vertreter des Veranstalters, von Louis Vuitton Malletier oder eines der angeschlossenen Unternehmen auszugeben oder in irgendeiner Weise im Namen oder Auftrag des Veranstalters, von Louis Vuitton Malletier und/oder eines der angeschlossenen Unternehmen zu handeln.
Der Bewerber verpflichtet sich, kein Verhalten an den Tag zu legen (und verpflichtet sich, dass sein(e) Uhrmacher und/oder gegebenenfalls sein(e) öffentliche(r) Repräsentant(in) kein Verhalten an den Tag legen), das dem Preis und/oder den Bewerbern und/oder dem Image, dem Prestige oder dem Ruf des Veranstalters, von Louis Vuitton Malletier und/oder eines ihrer verbundenen Unternehmen (einschließlich ihrer jeweiligen Marken, Produkte, Direktoren und Aktionäre) direkt oder indirekt schaden könnte.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Bewerber, einen Finalisten oder den Gewinner auszuschließen, falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Nutzungsbedingungen der Website nicht eingehalten werden oder falls ein Verhalten vorliegt, das den Namen und den Ruf des Veranstalters, von Louis Vuitton Malletier und/oder eines ihrer verbundenen Unternehmen (einschließlich ihrer jeweiligen Marken, Produkte, Direktoren und Aktionäre) schädigen könnte.
ARTIKEL 16 – HAFTUNG
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Fall, dass höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände gegen seinen Willen die Organisation und Durchführung des Preisvergabeverfahrens beeinträchtigen.
Der Veranstalter kann nicht für eventuelle Diebstähle, Verletzungen oder Schäden, direkt oder indirekt, gleich welcher Art, haftbar gemacht werden, denen die Halbfinalisten und Finalisten während ihrer Reise und ihres Aufenthalts zum Zweck des Vorsprechens ausgesetzt sein könnten, insbesondere im Hinblick auf die der Jury zu präsentierenden Kreationen.
Der Gewinner verpflichtet sich, alle Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge oder andere mögliche Gebühren jeglicher Art zu zahlen, die aufgrund der Gewährung des Preises nach geltendem Recht fällig werden. Der Veranstalter ist von jeglicher Haftung in dieser Hinsicht freizustellen. Falls die Auszahlung des Preises eine Quellensteuer auslöst, wird der Betrag dieser Quellensteuer von dem Preis in Höhe von einhundertfünfzigtausend (150.000) Euro (oder dem Gegenwert in einer zwischen dem Veranstalter und dem Gewinner vereinbarten Währung) abgezogen.
Jeder Bewerber steht für alle hierin festgelegten Verpflichtungen im Namen seiner Uhrmacher und allgemeiner für alle seine Bevollmächtigten, Vertreter oder Angestellten ein.
ARTIKEL 17 – TRENNBARKEIT
Sollte eine der Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer Bestimmung des anwendbaren Rechts ganz oder teilweise für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so gilt diese Klausel als nichtig. Eine solche Nichtigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit hat keine Auswirkungen auf die anderen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ARTIKEL 18 – SPRACHEN
Die Bewerbung sollte vorzugsweise in englischer Sprache ausgefüllt werden, kann aber auch in jeder anderen auf der Website verfügbaren Sprache eingereicht werden. Der Organisator kümmert sich um die Übersetzung, die für die Prüfung der Bewerbungen erforderlich ist.
Im Falle von Widersprüchen zwischen der englischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen verfügbaren Übersetzungen ist die englische Version maßgebend.
ARTIKEL 19 – ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Schweiz, Kanton Genf.
Die Teilnahme an dem des Preisvergabeverfahren setzt die vorbehaltlose und uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Bedingungen voraus.
Alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und einem Bewerber im Zusammenhang mit dem des Preisvergabeverfahren unterliegen, sofern keine Möglichkeit einer gütlichen Einigung zwischen den betroffenen Parteien besteht, der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Genf, Schweiz, wobei eine Berufung beim Schweizerischen Obersten Gerichtshof in Lausanne vorbehalten bleibt.
ANHANG 1
Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, die von jedem Halbfinalisten – BEWERBER zu unterzeichnen ist
Ich, der Unterzeichnende .................................;
Handelnd in meiner Eigenschaft als ........................
- bestätige ich, dass ich bereit bin, mich für die Ausgabe 2025-2026 des Louis Vuitton Watch Prize for Independent Creatives (der „Preis“) zu bewerben, der von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA, einer in der Schweiz eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in 11, Rue Alphonse Large, 1217 Meyrin, Schweiz, registriert unter der Nummer CHE-111.650.616 („LFT“ oder der „Veranstalter“), organisiert wird;
- bestätige ich, dass ich die Teilnahmebedingungen für den Preis, wie sie in den Preisbedingungen auf www.louisvuittonwatchprize.com (der "Website") aufgeführt sind, zur Kenntnis genommen und akzeptiert habe,
- bin ich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten zum Zweck der Bewerbung um den Preis gemäß den Datenschutzbestimmungen auf www.louisvuittonwatchprize.com verarbeitet wurden und werden,
- verpflichte ich mich, unter allen Umständen den Namen und den Ruf von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA, Louis Vuitton Malletier und/oder ihrer Tochtergesellschaften sowie ihrer Direktoren, Verwalter oder Angestellten zu respektieren und sich jeder Handlung zu enthalten, die ihnen schaden könnte;
- bestätige ich, dass alle in meiner Bewerbung gemachten Angaben in jeder Hinsicht aktuell und richtig sind;
- bestätige und bescheinige ich, dass keiner der Inhalte, wie in den Preisbedingungen definiert, die Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte und Persönlichkeitsrechte;
- bescheinige und bestätige ich, dass ich im Besitz aller geistigen Eigentumsrechte an diesem Inhalt bin, oder dass ich die erforderlichen Genehmigungen zur Erteilung einer Lizenz für diesen Inhalt und/oder seine Zuweisung gemäß den Preisbedingungen erhalten habe;
- verpflichte ich mich, Louis Vuitton Malletier S.A.S und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA eine Lizenz für alle geistigen Eigentumsrechte an den Inhalten zu den in Artikel 13 der Preisbedingungen festgelegten Bedingungen zu gewähren;
- nehme ich zur Kenntnis, dass ich meine Bewerbung der Jury, die für die Auswahl des Gewinners zuständig ist, an Ort und Stelle vorlegen muss und veranlasse meinen Uhrmacher (und/oder gegebenenfalls einen öffentlichen Vertreter), an dieser Präsentation teilzunehmen;
- verpflichte ich mich, alle Informationen über den Veranstalter, La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA, Louis Vuitton Malletier S.A.S. und/oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen, zu denen ich durch meine Teilnahme am Preis Zugang habe, streng vertraulich zu behandeln; dies gilt insbesondere für die persönliche Unterstützung, die ich als Gewinner des Preises erhalte.
Für den Fall, dass ich den Louis Vuitton Watch Prize for Independent Creatives erhalte:
- verpflichte ich mich, durch meine(n) Uhrmacher (und/oder gegebenenfalls meinen öffentlichen Vertreter) bei der vom Veranstalter organisierten Zeremonie der Preisverleihung und, falls vom Veranstalter gewünscht, bei jeder anderen Veranstaltung, die der Präsentation, Bekanntmachung und Förderung des Preises dient, vertreten zu sein;
- verpflichte ich mich, den finanziellen Preis in Höhe von einhundertfünfzigtausend (150.000) Euro, den ich im Rahmen des Preises erhalte, für die Entwicklung meiner kreativen Projekte im Bereich der Uhrmacherei zu verwenden und den Veranstalter darüber zu informieren, wie ich diesen finanziellen Preis im Rahmen der persönlichen Unterstützung, die ich im Rahmen des Preises erhalte, verwende;
- erkenne ich an, dass ich (bzw. mein(e) Uhrmacher und/oder mein(e) öffentliche(r) Vertreter), falls ich die in dieser eidesstattlichen Erklärung enthaltenen Verpflichtungen sowie die Preisbedingungen und die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website nicht einhalte, den Preis ohne Anspruch auf Entschädigung verlieren kann.
Um die Bewerbungen auszuwählen und die notwendigen Unterlagen für die visuelle und/oder audiovisuelle Ankündigung vorzubereiten, die die öffentliche Vorstellung der Finalisten und des Gewinners begleiten wird, kann der Veranstalter beschließen, eine audiovisuelle und/oder fotografische Reportage über mich und meine(n) Uhrmacher zu produzieren, an der La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA und/oder Louis Vuitton Malletier S.A.S. die Rechte besitzen werden.
Zu diesem Zweck und nach Maßgabe der Bedingungen, insbesondere der Bestimmungen über die Persönlichkeitsrechte:
- ermächtige ich La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA und Louis Vuitton Malletier S.A.S. unentgeltlich, weltweit und nach eigenem Gutdünken mit allen Mitteln, insbesondere auf ihren Internetseiten und in allen derzeit bekannten oder unbekannten Kommunikationsmedien (insbesondere in der audiovisuellen und/oder fotografischen Berichterstattung), alle mich oder den öffentlichen Inhalt betreffenden Informationen unter den in den Preisbedingungen beschriebenen Bedingungen frei zu verwenden, zu reproduzieren, darzustellen und zu fördern;
- erkenne ich an, dass La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA und Louis Vuitton Malletier S.A.S. alle Rechte an den für den Preis geschaffenen audiovisuellen und fotografischen Werken besitzen und diese nach eigenem Ermessen nutzen können.
Weiter:
- erkläre ich mich damit einverstanden, dass die mich betreffenden personenbezogenen Daten von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA gemäß den Bestimmungen der auf www.louisvuittonwatchprize.com abrufbaren Datenschutzrichtlinie erfasst und verarbeitet werden dürfen;
- stimme ich ausdrücklich zu, dass mich betreffende personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie an Empfänger außerhalb der Europäischen Union weitergegeben werden dürfen;
- bestätige ich, dass ich über die verfügbaren Rechte in Bezug auf die Datenverarbeitung, die Dateien und die Rechte informiert wurde, insbesondere über das Recht, auf die mich betreffenden Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen und sich ihrer Verarbeitung zu widersetzen;
- verpflichte ich mich, die hierin enthaltenen Verpflichtungen einzuhalten.
Ort ….., Datum…
______________________________________
Unterschrift des Bewerbers
ANHANG 1-BIS
Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, die von jedem Halbfinalisten – UHRMACHER zu unterzeichnen ist
Ich, der Unterzeichnende .................................;
Handelnd in meiner Eigenschaft als ........................
- bestätige ich, dass ich freiwillig an der Auflage 2025-2026 des Louis Vuitton Watch Prize for Independent Creatives (der „Preis“) teilnehme, der von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA, einer in der Schweiz eingetragenen Gesellschaft mit Sitz in 11, Rue Alphonse Large, 1217 Meyrin, Schweiz, registriert unter der Nummer CHE-111.650.616 („LFT“ oder der „Veranstalter“) als Uhrmacher von ....................... (der „Bewerber“) organisiert wird;
- bestätige ich, dass ich die Teilnahmebedingungen für den Preis, wie sie in den Preisbedingungen auf www.louisvuittonwatchprize.com (der "Website") aufgeführt sind, zur Kenntnis genommen und akzeptiert habe,
- bin ich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten zum Zweck der Bewerbung um den Preis gemäß den Datenschutzbestimmungen auf www.louisvuittonwatchprize.com verarbeitet werden,
- verpflichte ich mich, unter allen Umständen den Namen und den Ruf von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA, Louis Vuitton Malletier S.A.S. und/oder ihrer Tochtergesellschaften sowie ihrer Direktoren, Verwalter oder Angestellten zu respektieren und mich jeder Handlung zu enthalten, die ihnen schaden könnte;
- bestätige ich, dass alle in meiner Bewerbung gemachten Angaben in jeder Hinsicht aktuell und richtig sind;
- bestätige und bescheinige ich, dass keiner der Inhalte, wie in den Preisbedingungen definiert, die Rechte Dritter verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte und Persönlichkeitsrechte;
- bescheinige und bestätige ich, dass ich im Besitz aller geistigen Eigentumsrechte an diesem Inhalt bin, oder dass ich die erforderlichen Genehmigungen zur Erteilung einer Lizenz für diesen Inhalt gemäß den Preisbedingungen erhalten habe;
- verpflichte ich mich, Louis Vuitton Malletier und La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA eine Lizenz für alle geistigen Eigentumsrechte an den Inhalten zu den in Artikel 13 der Preisbedingungen festgelegten Bedingungen zu gewähren;
- nehme ich zur Kenntnis, dass ich meine Bewerbung der Jury, die für die Auswahl des Gewinners zuständig ist, an Ort und Stelle vorlegen muss und veranlasse meine(n) Uhrmacher (und/oder gegebenenfalls einen öffentlichen Vertreter), bei dieser Präsentation anwesend zu sein;
- verpflichte ich mich, alle Informationen über den Veranstalter, La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA, Louis Vuitton Malletier S.A.S. und/oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, zu denen ich durch die Teilnahme am Preis Zugang habe, streng vertraulich zu behandeln.
Für den Fall, dass der Bewerber mit dem Louis Vuitton Watch Prize for Independent Creatives ausgezeichnet wird:
- verpflichte ich mich, den Bewerber bei der vom Veranstalter organisierten Preisverleihungszeremonie und, falls vom Veranstalter gewünscht, bei jeder anderen Veranstaltung zu vertreten, die der Vorstellung, Bekanntmachung und Förderung des Preises dient;
- erkenne ich an, dass, wenn ich die in dieser eidesstattlichen Erklärung enthaltenen Verpflichtungen sowie die Preisbedingungen und die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website nicht einhalte, dem Bewerber der Preis entzogen werden kann, ohne dass daraus ein Recht auf Entschädigung resultiert.
Um die Bewerbungen auszuwählen und die notwendigen Unterlagen für die visuelle und/oder audiovisuelle Ankündigung vorzubereiten, die die öffentliche Vorstellung der Finalisten und des Gewinners begleiten wird, kann der Veranstalter beschließen, eine audiovisuelle und/oder fotografische Reportage über mich zu produzieren, an der La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA und/oder Louis Vuitton Malletier S.A.S. die Rechte besitzen werden.
Zu diesem Zweck und nach Maßgabe der Bedingungen, insbesondere der Bestimmungen über die Persönlichkeitsrechte:
- ermächtige ich La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA und Louis Vuitton Malletier S.A.S unentgeltlich, weltweit und nach eigenem Gutdünken mit allen Mitteln, insbesondere auf ihren Internetseiten und in allen derzeit bekannten oder unbekannten Kommunikationsmedien (insbesondere audiovisuelle und/oder fotografische Nachrichten), alle mich oder den öffentlichen Inhalt betreffenden Informationen unter den in den Preisbedingungen beschriebenen Bedingungen frei zu verwenden, zu reproduzieren, darzustellen und zu fördern;
- erkenne ich an, dass La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA und Louis Vuitton Malletier S.A.S. alle Rechte an den für den Preis geschaffenen audiovisuellen und fotografischen Werken besitzen und diese nach eigenem Ermessen nutzen können.
Weiter:
- erkläre ich mich damit einverstanden, dass die mich betreffenden personenbezogenen Daten von La Fabrique du Temps Louis Vuitton SA gemäß den Bestimmungen der auf www.louisvuittonwatchprize.com abrufbaren Datenschutzrichtlinie erfasst und verarbeitet werden dürfen;
- stimme ich ausdrücklich zu, dass mich betreffende personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie an Empfänger außerhalb der Europäischen Union weitergegeben werden dürfen;
- bestätige ich, dass ich über die verfügbaren Rechte in Bezug auf die Datenverarbeitung, die Dateien und die Rechte, insbesondere das Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch gegen die Verarbeitung der mich betreffenden Daten, informiert wurde;
- Ich verpflichte mich, die hierin enthaltenen Verpflichtungen einzuhalten.
Ort ….., Datum…
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Unterschrift des Uhrmachers des Bewerbers